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Freie Software

Das Freie Software Konzept wurde von Richard Stallman im Jahr 1983 erstmals klar definiert, bis dahin war es schlicht das einzige, weil naheliegendste Entwicklungsmodell. Das Grundprinzip ist die Wahrung der öffentlichen Verfügbarkeit des Quellcodes, um einer möglichst breiten Entwicklerbasis die Prüfung des Codes zu ermöglichen. Diese Ziele konnten durch ein spezielles Copyright erreicht werden, das die Nutzerrechte nicht beschneidet, sondern explizit schützt und deshalb in der schärfsten Form auch als Copyleft bezeichnet wird (Erläuterung siehe weiter unten).

Entstanden ist das Konzept aus dem Bedarf an einem freien Betriebssystem, das GNU is Not UNIX (GNU) genannt wurde (in Anspielung auf die Namensrechte an UNIX). Die zunehmende Vereinnahmung von UNIX-Code durch kommerzielle Unternehmen machte es für Entwickler immer schwieriger, an diesem Projekt weiter zu arbeiten.

Der Begriff "frei" im Kontext freier Software soll wie in "freie Rede" verstanden werden, nicht wie in "Freibier". Freie Software bedeutet die Freiheit des Nutzers, die Software zu verwenden, sie zu kopieren, weiterzuverteilen, zu studieren, sie zu ändern und zu verbessern. Genauer, sie beinhaltet vier Freiheiten des Nutzers:

  • Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu benutzen (Freiheit 0)
  • Die Freiheit zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man es für seine Ansprüche anpassen kann (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
  • Die Freiheit, Kopien weiterzuverarbeiten, so dass man anderen Nutzern weiterhelfen kann (Freiheit 2)
  • Die Freiheit, das Programm zu verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, damit die ganze Gemeinschaft davon profitieren kann (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Damit Software in diesem Sinne frei ist, muss ihr Source Code ohne Restriktionen verfügbar sein.

Lizenzmodelle

Der Begriff 'Freie Software' beschreibt Lizenzmodelle, die sowohl Entwicklern als auch Benutzern Rechte explizit einräumen, statt sie ihnen zu entziehen, wie das bei proprietärer Software üblich ist. Eine Grundbedingung dafür ist, dass der Quelltext der Software uneingeschränkt offen liegt (deshalb wird auch der Begriff Open Source verwendet).

Rechtliche Sicherheit

Um sowohl Nutzern als auch Entwicklern rechtliche Sicherheit geben zu können wurde Anfang der 80er Jahre ein spezielles Lizenzmodell entwickelt, deren prominentestes Beispiel die GNU GPL (General Public License) ist.

Zusammen mit dieser Lizenz wurde der Begriff "Copyleft" geprägt, eine prägnante, kurze Erläuterung gibt die Free Software Foundation auf der Seite What is Copyleft:

Um ein Programm unter das Copyleft zu stellen wird es zuerst unter das Copyright gestellt; dann werden als Rechtsmittel Vertriebsbedingungen hinzugefügt, die allen das Recht geben, den Code des Programms oder jedes davon abgeleiteten Programms zu nutzen, zu ändern oder weiter zu verteilen, aber nur, wenn die Vertriebsbedingungen unverändert bleiben. So werden der Code und die gewährten Freiheiten rechtlich untrennbar.

Freie Software unterscheidet sich von proprietärer Software also hauptsächlich durch unterschiedliche Vertriebsbedingungen. Eine ganze Reihe von "Nebeneffekten", z.B. der breite Peer-Review-Prozess, führen dazu, dass Freie Software oft von sehr hoher Qualität, Stabilität und großem Pragmatismus geprägt ist.

Software ist keine herkömmliche Ware

Da Software beliebig oft multiplizierbar ist, entsteht keine natürliche Knappheit wie sie z.B. bei herkömmlichen Rohstoffen durch Angebot und Nachfrage geregelt wird. Deshalb müssen technische Beschränkungen implementiert werden, um die marktwirtschaftlich erforderliche Knappheit gewährleisten zu können. Diese technischen Hürden können oft mit einfachen Mitteln ausgehebelt werden. Deshalb müssen rechtliche Mittel in Anspruch genommen werden, um wirtschaftliche Interessen zu wahren. Damit einher geht oft eine Vorverurteilung des Kunden (Software-"Piraterie", "illegale Software", etc.).

Bei Freien Software Lizenzen existieren diese Probleme nicht. Nutzer werden explizit aufgefordert, die Ihnen eingeräumten Freiheiten auszuüben, im eigenen wie im Interesse anderer Nutzer.


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